AG-Domain Recht

Auf der Suche nach freien Domains kommt man meist auf die Idee, sich bei alternativen TLD`s umzusehen. Es kann natürlich auch “trendig” sein vom Standard abzuweichen. Zum Beispiel sind .li-Domains sehr preiswert und in gewissen Konstellationen kann sogar etwas brauchbares bis witziges heraus kommen.

Aus Interesse habe ich mich über AG-Domains informiert, da mir irgendwann zu Ohren gekommen ist, dass es da Probleme aus rechtlicher Sicht geben kann. Bei Domain-Recht stehen zwei Fälle, die mich etwas schockiert haben. Einmal der Fall tipp.ag und zum Anderen vatschaschaftstest.ag.

Prinzipiell gehört die TLD den Ländern Antigua und Barbuda. Deutschland nimmt sich aber das Recht heraus Aktiengesellschaften zu bevorzugen, da die Endung zufällig das selbe Kürzel aufweist. Dass AG aber noch andere Bedeutungen wie Arbeitsgruppe, Arbeitsgemeinschaft oder Amtsgericht haben kann interessiert das [acronym=OLG]Oberlandesgericht[/acronym] nicht.

Das allgemeine Domainrecht schreibt eigentlich folgende Reihenfolge vor:

  1. Länder
  2. Städte
  3. Firmen
  4. Privatpersonen

Untereinander gilt prinzipiell das Recht, wer zu erst kommt mahlt zu erst. Berücksichtigt müssen nur noch Namensrechte. Es gibt prinzipiell keine Verordnung, dass Abkürzungen, die einen höheren Rang verkörpern gleichzeitig mehr Rechte zugesichert bekommen. Die Tipp24 AG hat in dem Verfahren gegen eine GmbH gewonnen. Mal wieder gibt es arge Zweifel an der fachlichen Kompetenz des deutschen Rechtes.

Hat jemand neuere Informationen, die das AG-Domain Recht betrifft? Die zwei Sachverhalte auf Domain-Recht sind ja nun schon etwas älter. Krass wäre es ja, wenn Deutschland durch die Aktiengesellschaften privaten Personen in Antigua die Domains wegnehmen könnten.

Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, sollte man solche Spielereien mit ausländischen Domains lieber lassen. Aus SEO-Sicht bringt der Einsatz von sprachunabhängigen TLD`s auch keine Vorteile. Eigentlich fallen mir nur Nachteile ein.

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1 Kommentar

  1. Leitkulturevolution
    15. April 2007 um 16:18

    DOMAINRECHT IST ABSOLUTISMUS, DENKBARBAREI & DIKTATUR IM GEIST VON "WIR SIND PAPST"

    IM LAND DER DICHTER UND DENKER HERRSCHT JETZT DAS BILD !

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