KinderStart.com verklagt Google wegen Abstufung

Kurios, aber trotzdem wahr. Reuters meldet, dass Kinderstart.com, eine Suchmaschine für Eltern, offenbar Google verklagt. Grund dafür ist eine massive Abstufung der Website in Googles Index. Dies führte nach Angaben des Unternehmens zu 70% weniger Besucher und 80% weniger Umsatz. Durchaus ein Grund sich zu beschweren, wobei die Argumentation von Kinderstart meiner Meinung nach etwas überzogen ist. Die Firma beruft sich auf ihr durch die Verfassung zugesichertes Recht auf Meinungsfreiheit, dass Google laut Anklage durch das Blockieren der Suchanfragen verletzt haben soll.

Wie man es auch dreht, im Endeffekt gibt es kein “Recht auf Indexierung” bei Google. Es ist Googles Index und es verfährt nach eigenem Ermessen, welche Websites wie hoch geranked werden. Das dabei betroffenen Unternehmen empfindlicher wirtschaftlicher Schaden zugefügt werden kann liegt auf der Hand, deshalb kann man die quasi Monopolstellung Googles auch kritisch betrachten.

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2 Kommentare

  1. icke
    21. März 2006 um 12:42

    albern. Andersrum wird ein Schuh draus: kinderstart hat lange Zeit 80% seines Umsatzes von Google "geschenkt" bekommen. Es gibt auch andere Methoden Traffic für seine Site zu bekommen, insofern schreibt sich kinderstart mit Veröffentlichung dieser Zahlen selbst ein Armutszeugnis aus (so sie denn ein kommerzielles Unternehmen sind). Wer sich nur auf Google verlässt fährt zwar zunächst billig, ist aber selber schuld wenns nicht mehr klappt, aber da ist es ja einfacher die Hand zu beissen die einen nicht mehr füttert statt eigene Kundenaquise und -bindung zu betreiben.

  2. Timmy
    20. März 2006 um 00:31

    Eine lächerliche Klage, sowas kann auch nur aus Amerika kommen. Wie du schon ganz richtig geschrieben hast, es gibt kein Recht auf Indexierung. Mit Meinungsfreiheit hat das rein garnichts zu tun.

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